Arbeitsplatz an die Person anpassen
Beginne mit der vorhandenen Ausstattung. Füße sollten stabil auf dem Boden oder einer Fußstütze stehen, Schultern locker bleiben und die Unterarme entspannt aufliegen können. Die konkrete Sitzposition hängt von Körpermaßen, Tätigkeit und möglichen Beschwerden ab. Eine einzige Haltung über viele Stunden ist selten die beste Lösung.
Wann eine Fußstütze hilft
Stelle zuerst Stuhl und Arbeitsfläche aufeinander ein: Die Unterarme sollen entspannt aufliegen können. Bei einem nicht höhenverstellbaren Tisch kann die passende Sitzhöhe dazu führen, dass die Füße nicht mehr ganzflächig den Boden erreichen. Für Bildschirmarbeitsplätze im Geltungsbereich der Arbeitsstättenregeln sieht die ASR A6 dann eine Fußstütze zum Ausgleich vor. Sie ist keine pauschale Pflicht für jeden privaten Schreibtisch, aber eine sinnvolle Orientierung, wenn sich der Arbeitsplatz sonst nicht passend einstellen lässt.
Achte darauf, dass beide Füße sicher und rutschhemmend aufliegen und Höhe sowie Neigung zur Sitzposition passen. Die ASR A6 nennt für Fußstützen im Arbeitsstätten-Kontext mindestens 450 mm Breite und 350 mm Tiefe sowie eine Höhen- und Neigungsverstellung. Prüfe außerdem, ob die Ablage im niedrigsten Stand flach genug unter den Tisch passt und den Beinraum nicht unnötig einengt. Eine Fußstütze löst nicht jedes Problem: Die ASR weist darauf hin, dass sie die freie Beinbewegung einschränken kann und nicht als dauerhafte Ersatzlösung für eine passende Arbeitsplatzhöhe gedacht ist.
Bildschirm und Eingabe positionieren
Stelle den Bildschirm so auf, dass du den Kopf nicht dauerhaft drehen oder stark beugen musst. Abstand und Höhe hängen von Sehvermögen, Bildschirmgröße und Tätigkeit ab. Tastatur und Maus sollten nah genug liegen, damit die Schultern entspannt bleiben. Bei mehreren Displays richte das hauptsächlich genutzte Gerät mittig aus.
Notebook, Bildschirm und Sehhilfe aufeinander abstimmen
Für ortsgebundene Verwendung eines tragbaren Bildschirmgeräts gelten im Arbeitskontext zusätzlich die allgemeinen Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze nach ASR A6. Die DGUV empfiehlt für stationäre Büroarbeit einen separaten Bildschirm, eine externe Tastatur und Maus. So lassen sich Bildschirm und Eingabe unabhängig aufstellen. Im privaten Arbeitszimmer ist dies eine Orientierung; Anforderungen hängen von der konkreten Arbeitssituation ab.
Notebook am festen Platz
Arbeitest du regelmäßig länger am selben Tisch, stelle einen externen Bildschirm mittig und Tastatur sowie Maus davor. Ohne Zusatzbildschirm kann ein stabiler Notebookständer das Display anheben. Weil dabei auch die eingebaute Tastatur angehoben wird, brauchst du für die Eingabe externe Geräte. Prüfe Notebookgröße und -gewicht, Verstellbereich, Stabilität und Herstellerhinweise. Ein Ständer allein richtet den Arbeitsplatz nicht passend ein. Vermeide längeres Arbeiten auf dem Schoß; die DGUV weist auf ungünstige Haltung und mögliche Erwärmung der Geräteunterseite hin. Unterwegs hilft ein fester Tisch mit geeignetem Stuhl. Kläre die Ausstattung eines betrieblichen Arbeitsplatzes mit dem Arbeitgeber.
Auch Sehhilfe und Bildschirmposition hängen zusammen. Stelle zunächst Tisch, Stuhl und Eingabegeräte passend ein. Richte danach Bildschirmabstand und Neigung so aus, dass du mit deiner Sehhilfe gut sehen kannst, ohne dauerhaft den Kopf ungünstig zu halten. Brennen oder Tränen der Augen nach längerer Bildschirmarbeit sind ein Anlass, Sehentfernung, Bildschirmposition, Licht und regelmäßige Pausen zu prüfen. Eine IPA/IFA-Onlinebefragung mit 848 Beschäftigten fand Zusammenhänge zwischen ungünstiger Arbeitsplatzgestaltung, fehlenden Bildschirmpausen und neu auftretenden Augenbeschwerden. Die Befragung belegt nicht, dass ein einzelner Faktor bei jeder Person die Ursache ist. Wenn Beschwerden anhalten oder die Sicht unscharf bleibt, kläre den individuellen Bedarf mit Augenheilkunde oder arbeitsmedizinischer Beratung. Eine Bildschirmbrille ist keine pauschale Zubehörlösung. Welche Voraussetzungen gelten und wie du den Bedarf über die arbeitsmedizinische Vorsorge klärst, erläutert der Ratgeber Bildschirmbrille: Wann eine spezielle Sehhilfe sinnvoll ist.
Sitzneigung und Wippmechanik unterscheiden
Die Sitzneigung beschreibt den Winkel der Sitzfläche. Eine Wipp- oder Synchronmechanik bewegt beim Zurücklehnen die Rückenlehne und – je nach Bauart – auch die Sitzfläche. Das sind unterschiedliche Funktionen; manche Stühle bieten nur eine davon. Prüfe in der Anleitung, welche Verstellung dein Modell hat und wie sie bedient wird. Stelle mögliche Winkel in kleinen Schritten ein und achte darauf, stabil zu sitzen, die Füße sicher abzustellen und die Arbeitsmittel bequem zu erreichen. Eine bewegliche Mechanik kann Haltungswechsel ermöglichen, garantiert aber für sich allein keinen gesundheitlichen Vorteil. Die DGUV-Forschung betont, dass Stuhlmechanik allein nicht automatisch mehr Bewegung im Arbeitsalltag bewirkt.
Wenn ein neuer Bürostuhl ansteht
Prüfe zuerst, ob sich der Stuhl auf deine Körpermaße und die vorhandene Tischhöhe einstellen lässt. Im Sitzen sollten die Füße stabil auf dem Boden oder einer passenden Fußstütze stehen; die Sitzhöhe richtet sich nach Unterschenkellänge und Schuhwerk. Die Sitztiefe sollte Oberschenkel abstützen, ohne in die Kniekehlen zu drücken. Wenn mehrere Personen den Stuhl nutzen, sind leicht erreichbare Verstellungen besonders hilfreich.
Probiere außerdem, ob Sitz und Rückenlehne kleine Haltungswechsel mitmachen und in vorgeneigter, aufrechter und zurückgelehnter Position angenehm stützen. Eine bewegliche Rückenlehne ist nur dann nützlich, wenn ihre Gegenkraft zu dir passt und du sie tatsächlich verstellst. Prüfe vor dem Kauf die angegebenen Maße, Belastungsgrenzen und die vorgesehene Nutzungsdauer in den Herstellerunterlagen; allgemeine Produktbezeichnungen ersetzen diese Angaben nicht. Bei abweichenden Körpermaßen oder längerer täglicher Nutzung reicht ein kurzer Blick auf die Sitzhöhe allein nicht aus.
Bei der Wahl eines Bezugsstoffs hilft außerdem der Ratgeber Martindale-Werte richtig einordnen.
Zubehör mit Anlass auswählen
Wenn Höhe und Abstand regelmäßig angepasst werden müssen, hilft ein Monitorarm. Prüfpunkte zu VESA-Maß, Traglast und Tischbefestigung findest du im Ratgeber zur Monitorarm-Auswahl. Prüfe VESA-Maß, Tragfähigkeit, Tischstärke, Klemmbereich und Bewegungsraum. Eine Stehmatte ist nur sinnvoll, wenn tatsächlich im Stehen gearbeitet wird; sie ersetzt keine wechselnde Belastung.
Bewegung und Beschwerden
Wechsle regelmäßig zwischen Sitzen, Stehen und kurzen Bewegungsphasen. Im Alltag lassen sich solche Wechsel an anstehende Handlungen knüpfen: ein Telefonat im Stehen führen, Unterlagen selbst holen oder beim Lesen die Position ändern. Ziel ist, lange unveränderte Haltungen zu unterbrechen; eine starre Sitz-Steh-Taktung ist dafür nicht nötig. Bei anhaltenden Schmerzen oder Taubheitsgefühlen sollte eine medizinische oder arbeitsmedizinische Fachperson beraten. Arbeitsplatzprodukte sind keine Behandlung.
- Erst Sitz- und Bildschirmposition korrigieren.
- Zubehör nach konkretem Anpassungsproblem wählen.
- Tischmaße, Traglast und Befestigung prüfen.
- Regelmäßige Haltungswechsel ermöglichen.
Quellen und Prüfstand
- DGUV Regel 115-401: Branche Bürobetriebe (Ausgabe Januar 2026, Kapitel 3.10, mobiles Arbeiten und Notebooks; geprüft am 23. Oktober 2026).
- DGUV/IPA/IFA: Digitale Augenbelastung vor und nach der SARS-CoV-2-Pandemie (Onlinebefragung von 848 Beschäftigten zu Arbeitsplatzgestaltung, Bildschirmpausen und Beschwerden; geprüft am 23. Oktober 2026).
- DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung (Ausgabe Juli 2019; Abschnitte zu Büroarbeitsstuhl, Sitzhöhe, Sitztiefe und dynamischem Sitzen; geprüft am 20. Oktober 2026).
- BAuA: ASR A6 Bildschirmarbeit, geprüft am 20. Oktober 2026. Anforderungen für ortsgebundene Verwendung tragbarer Bildschirmgeräte im Arbeitskontext.
- BAuA: Gutes Sehen im Büro, aktualisierte Handlungshilfe; geprüft am 20. Oktober 2026. Abstimmung von Arbeitsplatz, Sehhilfe und Bildschirm.
- DGUV/IFA: Dynamische Büroarbeit und Untersuchungen zu Büroarbeitsstühlen (Ergebnisse zur Rolle von Tätigkeit, Sitzdynamik und besonderen Stuhleigenschaften; geprüft am 21. Oktober 2026).
- SCHARRSHOP: Sitzneigung und Wippfunktion unterscheiden (Händler-Themenseite als Ausgangspunkt; Bedienungshinweise nicht verallgemeinert, geprüft am 21. Oktober 2026).
- BAuA: ASR A6 Bildschirmarbeit (Ausgabe Juli 2024; Abschnitt zur Fußstütze bei nicht höhenverstellbaren Tischen sowie zu Fläche, Verstellbarkeit und Rutschhemmung; geprüft am 21. Oktober 2026).
- BAuA: Übersicht der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (bestätigt Ausgabe und Veröffentlichung der ASR A6 im Juli 2024; geprüft am 21. Oktober 2026).
Die ASR konkretisiert Anforderungen für Arbeitsstätten und Beschäftigte. Für den privaten Arbeitsplatz dient sie hier als Orientierung; individuelle Beschwerden sollten fachlich abgeklärt werden.
Die Angaben sind allgemeine Orientierung. Prüfe Herstellerunterlagen und die konkrete Einbausituation. Produkte und Preise auf gbnow sind fiktive Beispieldaten, keine geprüften Empfehlungen.