Dieser Beitrag richtet sich an Betriebe und Beschäftigte mit Schweißarbeitsplätzen. Er hilft, die Frage nach Erfassung und Lüftung strukturiert zu besprechen. Die konkrete Gefährdungsbeurteilung und Anlagenplanung gehört in fachkundige Hände; ein allgemeines Schema kann Arbeitsplatz, Verfahren und Werkstoffe nicht ersetzen.

Vor der Geräteauswahl: Tätigkeit und Gefahrstoffe beurteilen

Beim Schweißen können gas- und partikelförmige Gefahrstoffe entstehen. Welche Belastung auftritt, hängt unter anderem vom Verfahren und den eingesetzten Materialien ab. § 6 der Gefahrstoffverordnung verlangt, im Betrieb festzustellen, ob Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können und welche Gefährdungen sich daraus ergeben. Zu berücksichtigen sind unter anderem Exposition, Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel, Möglichkeiten zur Substitution und die Wirksamkeit vorhandener Schutzmaßnahmen.

Erfassen Sie daher zuerst, wo und wie geschweißt wird, welche Materialien und Verfahren beteiligt sind, wer sich im Arbeitsbereich aufhält und welche Schutzmaßnahmen bereits bestehen. Die Beurteilung darf nur durch fachkundige Personen erfolgen. Fehlt die nötige Erfahrung im Betrieb, ist fachkundige Beratung einzubeziehen.

Rauch möglichst an der Entstehungsstelle erfassen

Die DGUV empfiehlt, Schweißrauche möglichst nahe an der Entstehungsstelle abzusaugen. Dafür kommen je nach Tätigkeit beispielsweise ein Schweißbrenner mit integrierter Absaugung, nachgeführte Absaugvorrichtungen wie ein Absaugarm oder eine stationäre Erfassung am Schweißtisch infrage. Die passende Lösung hängt von Arbeitsverfahren, Bewegungsablauf und Arbeitsplatz ab.

Eine Raumlüftung kann die Erfassung ergänzen, ist laut DGUV aber weniger wirksam als das Absaugen an der Quelle. Ob Raumlüftung neben der Quellenerfassung ausreicht, hängt von der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Betriebs ab. Bei der Planung zählen die tatsächliche Erfassung am Arbeitsplatz und die Bewertung der gesamten Arbeitssituation, nicht nur die Nennleistung eines Geräts.

Beschäftigte in der Umgebung mitdenken

Schweißarbeitsplätze können auch andere Beschäftigte betreffen. Prüfen Sie in der Gefährdungsbeurteilung, wie sich Rauch ausbreiten kann und ob Arbeitsplätze getrennt, abgeschirmt oder mit geeigneter Absaugung und Frischluftzufuhr eingerichtet werden müssen. Die DGUV betont, dass die Bewertung von den Bedingungen im jeweiligen Betrieb abhängt.

Atemschutz ist eine mögliche ergänzende Maßnahme, wenn sich Gefährdungen nicht ausreichend durch andere geeignete Maßnahmen vermeiden lassen. Eine pauschale Maskenempfehlung passt nicht für jedes Verfahren und jeden Gefahrstoff. Auswahl, Kombination und Benutzung müssen in die fachkundige Beurteilung einbezogen werden.

Diese Fragen helfen beim Planungsgespräch

  • Welche Schweißverfahren, Werkstoffe und Arbeitsabläufe kommen tatsächlich vor?
  • Wo entsteht der Rauch, und wie nahe kann eine Erfassung dort positioniert werden?
  • Wer arbeitet im selben Raum oder in angrenzenden Bereichen?
  • Wie wird überprüft, ob die Schutzmaßnahme am konkreten Arbeitsplatz wirksam ist?
  • Wer im Betrieb ist für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und fachliche Prüfung zuständig?

Die Antworten sollten in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl der Schutzmaßnahmen einfließen. Bei Zweifeln an der Wirkung können fachkundige Personen die Situation weiter beurteilen und geeignete Prüfungen veranlassen.

Weiterführende Ratgeber

Quellen

Stand: 3. November 2026. Keine pauschalen Luftmengen, Grenzwerte oder Gerätevorgaben: maßgeblich sind Verfahren, Arbeitsplatz und fachkundige Gefährdungsbeurteilung.