Wenn im Bericht des örtlichen Wasserversorgers ein PFAS-Wert steht, ist oft unklar, welche Stoffe in der Summe enthalten sind und was der Messwert für den eigenen Haushalt bedeutet. Dieser Überblick hilft, PFAS-Parameter, Prüfdatum und nächste Anlaufstelle zu unterscheiden. Er ersetzt keine Bewertung eines konkreten Befunds.
Welche PFAS-Summenwerte gelten?
Die Trinkwasserverordnung enthält für Deutschland zwei Summenparameter. Für die Summe PFAS-20 gilt seit dem 12. Januar 2026 ein Grenzwert von 100 Nanogramm pro Liter (ng/l). Die Summe umfasst die 20 in Anlage 2 der Trinkwasserverordnung genannten PFAS. Für die Summe PFAS-4 gilt ab dem 12. Januar 2028 zusätzlich ein Grenzwert von 20 ng/l. PFAS-4 umfasst PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS.
Ein Messwert für PFAS-20 beantwortet nicht automatisch, wie hoch PFAS-4 ist. Die beiden Summen unterscheiden sich in Umfang und Grenzwert. Prüfe deshalb den Namen des Parameters im Bericht, statt nur nach „PFAS“ oder nach einer einzelnen Verbindung zu suchen. Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze werden bei der Summenbildung nach den Regeln der Verordnung nicht berücksichtigt; die einzelnen für die Summe herangezogenen Konzentrationen sind auszuweisen.
Einen Wasserbericht Schritt für Schritt lesen
- Parameter prüfen: Steht dort „Summe PFAS-20“, „Summe PFAS-4“ oder eine einzelne Verbindung? Diese Angaben sind nicht austauschbar.
- Einheit und Datum notieren: Vergleiche Werte nur mit derselben Einheit und beachte Probenahme- und Veröffentlichungsdatum.
- Messstelle klären: Frage nach, ob die Probe das abgegebene Trinkwasser oder eine andere Stelle im Versorgungsnetz betrifft.
- Umfang der Untersuchung erfragen: Eine Analyse, die nur einzelne PFAS nennt, ist keine vollständige Bestimmung der Summe PFAS-20.
- Erläuterungen des Versorgers mitlesen: Probenahme, Laborverfahren und Hinweise zu Nachweis- oder Bestimmungsgrenzen helfen, den Messwert korrekt einzuordnen.
Das Umweltbundesamt weist darauf hin, dass derzeit nicht von einer flächendeckenden PFAS-Belastung des Trinkwassers in Deutschland auszugehen ist und es regionale Unterschiede gibt. Für Informationen zur eigenen Versorgung empfiehlt es, das örtliche Wasserversorgungsunternehmen zu kontaktieren.
Was tun, wenn ein Wert auffällig ist?
Frage zuerst beim Versorger nach, welcher Summenparameter untersucht wurde, welche Probe der Wert beschreibt und welche Maßnahmen gegebenenfalls gelten. Bei einer Überschreitung oder widersprüchlichen Angaben kann auch das örtliche Gesundheitsamt einordnen, welche Schritte für die konkrete Versorgung vorgesehen sind. Das Umweltbundesamt beschreibt für Abweichungen von Grenzwerten ein behördliches Vorgehen nach der Trinkwasserverordnung; eine einzelne Zahl im Bericht ist deshalb keine individuelle Diagnose.
Wer eine private Wasseraufbereitung erwägt, sollte einen konkreten Befund und die benötigte Reduktionsleistung zugrunde legen. Allgemeine Aussagen wie „filtert PFAS“ belegen nicht, dass ein bestimmtes Gerät die im eigenen Bericht genannten Stoffe unter den eigenen Betriebsbedingungen ausreichend reduziert. Prüfe beim konkreten Modell unabhängige, stoffbezogene Leistungsnachweise, Prüfbedingungen und Wartungsvorgaben. Die allgemeine Übersicht zur Wasserfilter-Auswahl erklärt weitere Auswahlkriterien und Grenzen. Bei Trinkwasser aus dem eigenen Brunnen gelten zusätzliche Fragen zu Untersuchung und Gesundheitsamt; dazu gibt es den Brunnenwasser-Ratgeber.
Wenn dein Bericht stattdessen Nitrat und Nitrit aufführt, erklärt der Ratgeber zu Nitratwerten im Trinkwasserbericht, wie sich Grundwasser-, Versorger- und Brunnenwerte unterscheiden.
Quellen und Prüfstand
- Umweltbundesamt: FAQ zu PFAS – Grenzwerte und regionale Trinkwassersituation, zuletzt aktualisiert am 5. Dezember 2025; aktuelle Grenzwerte und Einordnung der regionalen Trinkwassersituation, einschließlich des Hinweises auf den örtlichen Versorger; geprüft am 24. Oktober 2026.
- Trinkwasserverordnung, Anlage 2, Stoffumfang der Summenparameter, Grenzwerte, Geltungsbeginn und Regeln zur Summenbildung; geprüft am 24. Oktober 2026.
- Umweltbundesamt: Umgang mit Abweichungen bei PFAS-20 und PFAS-4, behördlicher Umgang mit Grenzwertabweichungen; Stand April 2026, geprüft am 22. Oktober 2026.
Stand: 24. Oktober 2026. Maßgeblich sind der aktuelle Bericht des örtlichen Versorgers, die Trinkwasserverordnung und behördliche Hinweise zur konkreten Versorgung.