Wenn Maus und Standardtastatur für deine Bildschirmaufgaben nicht gut bedienbar sind, kann eine andere Eingabehilfe besser zum Arbeitsablauf passen. Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) nennt unter anderem Einhandtastaturen und Trackballs als mögliche Wege, einen Bildschirmarbeitsplatz an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Daraus folgt keine allgemeine Empfehlung für ein bestimmtes Gerät: Entscheidend sind Aufgabe, Bedienmöglichkeiten und die eigene Arbeitssituation.
Erst die konkrete Aufgabe beschreiben
Notiere, welche Arbeitsschritte schwierig sind: längere Texte schreiben, den Zeiger bewegen, Schaltflächen treffen, zwischen Programmen wechseln oder Informationen auf dem Bildschirm wahrnehmen. Beschreibe auch, welche Bewegungen oder Sinnesfunktionen du dabei nutzen kannst und welche Einschränkungen im Arbeitsalltag stören. So kannst du eine passende Lösung testen, ohne ein Gerät allein nach seiner Produktbezeichnung auszuwählen.
Mögliche Eingabe- und Ausgabemittel erkunden
Je nach Bedarf können alternative Tastaturen, Zeigegeräte oder andere Ein- und Ausgabemittel infrage kommen. Die DGUV nennt beispielsweise Einhandtastaturen und Trackballs. Der IFA-Report behandelt außerdem Betriebssystemeinstellungen und verschiedene Möglichkeiten für Texteingabe, Cursorsteuerung sowie Text- und Tonausgabe. Prüfe zunächst, ob vorhandene Bedienungseinstellungen zu deiner Aufgabe passen, bevor du neue Hardware auswählst. Prüfe auch bei jedem Hilfsmittel, ob es mit den verwendeten Programmen, Geräten und Anschlüssen zusammenarbeitet.
Wenn du mit herkömmlicher Maus oder Tastatur gut arbeiten kannst und ihre Passform prüfen möchtest, helfen die Ratgeber zur Mausauswahl und zur Tastaturauswahl. Eine Maus mit anderer Form oder eine geteilte Tastatur kann bei der Auswahl herkömmlicher Eingabemittel einen Versuch wert sein. Wenn die Frage aber nicht nur die Haltung, sondern die grundsätzliche Bedienbarkeit betrifft, kann ein anderes Eingabeverfahren oder eine Kombination mehrerer Hilfsmittel näherliegen. Eine Geräteform ist keine Diagnose und verspricht keine Linderung von Beschwerden.
Mit echten Arbeitsschritten testen
Wenn du eine Lösung ausprobieren kannst, nutze typische Aufgaben aus deinem Alltag: einen Text schreiben und korrigieren, Dateien auswählen, durch eine Tabelle navigieren oder an einer Videokonferenz teilnehmen. Prüfe auch, ob du Einstellungen ändern kannst, damit häufige Schritte leichter erreichbar sind. Beobachte, welche Bedienung sich über eine längere Arbeitsphase zuverlässig anfühlt und wo du zusätzliche Unterstützung brauchst.
Für die Erprobung kann Beratung durch die zuständige betriebliche Stelle, den Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvoll sein. Der IFA-Report richtet sich auch an Arbeitgeber, die Arbeitsplätze für Beschäftigte mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen anpassen. Welche Beratung oder Unterstützung im Einzelfall passt, hängt von der persönlichen Situation und dem Arbeitsplatz ab.
Keine pauschale Geräteliste
Die passende Lösung lässt sich nicht aus einem einzelnen Merkmal wie Handgröße oder Produktkategorie ableiten. Die DGUV/IFA weist darauf hin, dass ergonomische Normen häufig keine quantifizierten Kriterien enthalten, aus denen sich einfache Produktempfehlungen ableiten lassen. Vergleiche deshalb die konkrete Bedienaufgabe, Zugänglichkeit, Kompatibilität und die Möglichkeit, das Hilfsmittel praktisch zu erproben.
Bei anhaltenden Schmerzen, Taubheitsgefühlen oder anderen Beschwerden kläre die Ursache medizinisch oder arbeitsmedizinisch ab. Eine veränderte Tastatur oder Maus ersetzt keine solche Abklärung.
Quellen und Prüfstand
- DGUV/IFA: Eingabe- und Ausgabemittel für Geräte der Informationstechnik – Möglichkeiten individueller Bildschirmarbeitsplätze und Grenzen pauschaler Empfehlungen; direkt geprüft am 5. November 2026.
- DGUV/IFA: IFA-Report 3/2020 – Barrierefreie Eingabe- und Ausgabemittel in der Informationstechnik – praxisnahe Handlungshilfe für die Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen; direkt geprüft am 5. November 2026.
Stand: 5. November 2026. Die genannten Optionen sind Beispiele, keine Rangliste. Eignung und Unterstützung hängen vom individuellen Bedarf und dem konkreten Arbeitsplatz ab.