# gbnow – Balkonkraftwerk in Mietwohnung oder WEG: Zustimmung klären > Mieter und Wohnungseigentümer haben besondere Rechte für Steckersolar. So unterscheidest du Erlaubnis und Beschluss, bereitest den Antrag vor und prüfst die Montage am Gebäude. ## Ratgeber - [Balkonkraftwerk in Mietwohnung oder WEG: Zustimmung klären](https://www.gbnow.de/ratgeber/balkonkraftwerk-mietwohnung-weg-zustimmung): ## Erst die Wohnsituation klären Ein Steckersolargerät am Balkon betrifft oft mehr als die Stromerzeugung: Halterung, Fassade, Geländer und Leitungsweg können gemeinschaftliches oder fremdes Eigentum berühren. Die Rechtslage unterscheidet zwischen Mietwohnung und Wohnungseigentum. Ein gesetzlicher Anspruch bedeutet dabei nicht, dass du ohne Abstimmung sofort montieren darfst. ### Wenn du zur Miete wohnst Nach § 554 BGB kann ein Mieter verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen für die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte erlaubt. Der Anspruch gilt nicht, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Abwägung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Vermieter kann außerdem eine besondere Sicherheit verlangen. Eine pauschale Aussage, Vermieter dürften eine Installation nie ablehnen, gibt der Gesetzestext daher nicht her. Stelle vor der Montage eine schriftliche Anfrage. Beschreibe das Gerät und die geplante Befestigung, den Montageort, den Kabelweg sowie den Umgang mit Schäden und den Rückbau beim Auszug. Füge Herstellerunterlagen und Fotos des vorgesehenen Platzes bei. Bitte um eine schriftliche Antwort und kläre, ob eine besondere Sicherheit verlangt wird. Nimm die Montage erst nach der erforderlichen Erlaubnis und Klärung der Ausführung in Angriff. ### Wenn du Wohnungseigentümer bist § 20 WEG führt bauliche Veränderungen zur Stromerzeugung durch Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme auf. Über die konkrete Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen. Reiche deshalb einen Beschlussantrag mit Montageort, Befestigung, Leitungsführung und Rückbaukonzept ein und warte die Entscheidung ab, bevor du in gemeinschaftliches Eigentum eingreifst. Die gesetzliche Privilegierung ist kein Freibrief für jede Ausführung: Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann über die Durchführung beschließen. Der Gesetzestext schließt außerdem Maßnahmen aus, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einzelne Eigentümer unbillig benachteiligen. Welche Ausführung angemessen ist, hängt vom konkreten Gebäude und Vorhaben ab. ## Diese Punkte gehören in Anfrage oder Beschlussantrag - **Montageort und Befestigung:** Geländer, Balkonbrüstung, Fassade und Dach sind nicht gleich zu behandeln. Nenne, ob gebohrt oder geklemmt wird und welche Teile betroffen sind. - **Leitungsweg und Anschluss:** Zeige, wie das Kabel in die Wohnung geführt wird und wo das Gerät angeschlossen werden soll. Lass technische Fragen anhand der aktuellen Geräteunterlagen und Anschlussregeln prüfen. - **Sicherheit am Gebäude:** Berücksichtige sicheren Halt, mögliche Windlasten, Flucht- und Rettungswege sowie Vorgaben für die Fassade. Verwende keine pauschale Eignungsbehauptung des Händlers als Gebäudenachweis. - **Rückbau und Schäden:** Beschreibe, wer bei Auszug oder Ende der Nutzung zurückbaut und wie Schäden an Bauteilen behandelt werden. Bei denkmalgeschützten Gebäuden, besonderen Fassaden, Unsicherheit über gemeinschaftliches Eigentum oder Streit über eine Ablehnung kann eine Mieterberatung, ein Eigentümerverein oder eine fachkundige Rechtsberatung den Einzelfall klären. Unser Ratgeber [Balkonkraftwerk oder Inselanlage: Anschluss richtig unterscheiden](/ratgeber/balkonkraftwerk-oder-inselanlage-anschluss) behandelt dagegen Netzanschluss, Leistungsangaben und den Unterschied zur Inselanlage. Die Erlaubnis am Gebäude ist eine zusätzliche Frage und folgt nicht automatisch aus der technischen Einstufung des Geräts. ## Quellen und Prüfstand - [Bürgerliches Gesetzbuch, § 554](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html) – Anspruch des Mieters auf Erlaubnis für bauliche Veränderungen zugunsten von Steckersolargeräten, Grenze der Zumutbarkeit und mögliche besondere Sicherheit; direkt geprüft am 1. November 2026. - [Wohnungseigentumsgesetz, § 20](https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__20.html) – privilegierte bauliche Veränderung zur Stromerzeugung durch Steckersolargeräte und Beschluss über die Durchführung; direkt geprüft am 1. November 2026. - [Venturama Solar: Balkonkraftwerke als privilegiertes Vorhaben](https://venturama-solar.de/ratgeber-photovoltaik/balkonkraftwerke-als-privilegiertes-vorhaben-einfachere-installation-dank-gesetzesanderung) – übernommener Themenfund vom 30. September 2024, direkt geprüft am 1. November 2026. Die pauschale Aussage, Vermieter oder Eigentümergemeinschaften könnten die Installation nicht verweigern, wird durch die hier verlinkten Gesetzestexte nicht gedeckt und nicht übernommen. Stand: 1. November 2026. Allgemeine Orientierung; ob ein konkreter Anspruch besteht und welche Ausführung angemessen ist, hängt von Wohnsituation, Gebäude und geplantem Einbau ab. ## Themenbereich - [Solar & Inselsysteme](https://www.gbnow.de/vertical/solar-insel): Inselanlagen, Laderegler und Energiespeicher vergleichen.